Der Eigentümer kann bei bestimmten, nicht vorhersehbaren Umwelteinflüssen (Bodenfrost, extreme Nässe, große Baumwurzeln im Erdreich) von der gewählten Grabstätte abweichen bzw. auf eine vorbereitete Grabstelle ausweichen.
Im Falle von lang anhaltendem Bodenfrost kann ggf. nur eine Feuerbestattung durchgeführt werden.